Athletenvereinbarung
Als Bestandteil des Teilnehmervertrags zwischen dem Organisationskomitee des Black Forest ULTRA Trail Run und dem Teilnehmer.
1. Teilnahmeberechtigung
2. Risiken und Gefahren
3. Rechte und Pflichten
4. Persönliche Haftung
5. Stornierung der Teilnahme
6. Ausfall der Veranstaltung
7. Betreuung während des Rennens
8. Doping
9. Disziplinarordnung und Streitigkeiten
Teilnahmeberechtigung
Am Black Forest ULTRA Trail Run können Teilnehmende aller Geschlechter teilnehmen – unabhängig davon, ob sie Mitglied eines Verbands, eines Vereins oder Hobbysportler*innen sind. Die Teilnehmenden bestätigen, dass sie ausschließlich auf den Strecken starten, die gemäß Reglement für ihre Altersklasse freigegeben sind. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Risiken und Gefahren
Die Sportler sind sich bewusst, dass Trailrunning Risiken birgt, wie z.B. eine Ermüdung während des Wettkampfs. Hier werden die eigenen körperlichen Grenzen stark herausgefordert. Es wird anerkannt, dass ein solcher Wettkampf Leben und Sicherheit gefährden kann, durch Umweltbedingungen, Ausrüstung, Wetter, Straßenverkehr und Hindernisse. Auf öffentlichen Straßen gilt die Straßenverkehrsordnung.
Der Veranstalter kann nur für vorhersehbare Risiken Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Es wird verstanden, dass nicht alles vorhersehbar oder kontrollierbar ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, übermäßige Maßnahmen zu ergreifen, die nicht im Verhältnis zum möglichen Schaden stehen.
Mit dem Start stimmt der Teilnehmer dem Zustand und der Beschaffenheit der Wettkampfstrecke zu und übernimmt bewusst alle Risiken, auch wenn sie durch die Unterschätzung der Streckenschwierigkeit entstehen.
Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für seine Ausrüstung.
Rechte und Pflichten
Die ausgehändigte Startnummer muss gut sichtbar befestigt werden. Diese Nummer darf nicht verändert oder beschädigt werden.
Die Sportler, die das Zeitlimit überschreiten oder das Rennen aufgeben, müssen den dafür vorgesehenen Abschnitt der Startnummer bei einem Streckenposten abgeben.
Jeder Läufer und jede Läuferin ist dazu verpflichtet einen Personalausweis mit sich zu führen.
Bei Streckenabschnitten, in denen die Sichtverhältnisse beschränkt sind, ist besondere Vorsicht geboten.
Persönliche Haftung
Die Sportlerin und der Sportler haften persönlich für Schäden an Dritten durch ihre Teilnahme am Wettkampf, sei es Körperverletzung oder Sachschaden. Bei einem Unfall muss der Verursacher seine Startnummer und persönliche Daten dem Betroffenen oder dem nächsten Streckenposten gegenüber angeben. Eine Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten wird empfohlen.
Der Teilnehmer ist allein für seine Ausrüstung verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, die Ausrüstung der Teilnehmer zu überprüfen oder zu überwachen.
Die Haftung des Veranstalters ist auf den Umfang und die Höhe der Haftpflichtversicherung des Veranstalters begrenzt.
Stornierung der Teilnahme
Es wird empfohlen, die Versicherung bei der Online-Anmeldung abzuschließen. Die Versicherung wird den Betrag nur beim Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses, das die Krankheit oder den Unfall bestätigt, zurückerstatten. Wurde diese Versicherung bei der Anmeldung nicht abgeschlossen, können die Startgebühren nicht erstattet werden. Gegen eine Gebühr von 10,00 € ist es möglich, den Startplatz an einen anderen Teilnehmer zu übertragen.
Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Regelwerk, den Streckenverlauf und das Höhenprofil anzupassen. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange die Sicherheit der Sportlerinnen und Sportler nicht gefährdet ist. Die Organisatoren behalten sich jedoch das Recht vor, sie nach eigenem Ermessen zu unterbrechen, die Starts zu verzögern oder das Rennen kurzfristig abzusagen.
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden alle entsprechenden Details auf der Veranstaltungswebsite oder vor Ort während des Rennens bekannt gegeben.
Urheberrecht
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Betreuung während des Rennens
Die Betreuung der Sportlerinnen und Sportler während des Rennens ist nur an die dazu erlaubten Verpflegungsstationen zugelassen. Betretung von private Fahrzeuge auf der Strecke ist strengstens verboten.
Für die medizinische Betreuung stehen Notärzte, ausgebildete Ersthelfer und die Bergwacht zur Verfügung.
Doping
Doping, also die Anwendung verbotener Substanzen oder Methoden zur Leistungssteigerung, ist untersagt.
Es gelten die aktuellen Anti Doping Bestimmungen der WADA sowie, sofern anwendbar, der NADA. Diese sind Bestandteil des Teilnehmervertrags.
Der Veranstalter kann unangekündigte Kontrollen durchführen. Verstöße führen zur Disqualifikation und können weitere Sanktionen nach sich ziehen.
Disziplinarordnung und Streitigkeiten
Die geltenden Regelwerke des Veranstalters sowie, sofern anwendbar, die Bestimmungen einschlägiger Leichtathletik- und Trailrunning-Verbände werden anerkannt. Diese Regelwerke sind Bestandteil des Teilnehmervertrags.
Veranstalter und Teilnehmende stimmen zu, dass im Falle von Streitigkeiten vor der Inanspruchnahme ordentlicher Gerichte zunächst eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird. Sofern vorhanden, ist zunächst eine Beilegung des Streits durch eine vom Veranstalter benannte Schlichtungsstelle oder ein entsprechendes Verfahren zu suchen. Diese Vereinbarung gilt auch für Rechtsnachfolger*innen der Teilnehmenden.